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Münzschlösser sind mit einem Schlüssel versehen, der nur abgezogen werden kann, wenn die passende Münze eingeworfen wird. Wird das Schloss mit dem Schlüssel geöffnet, fällt die Münze entweder in das Rückgabefach oder aber bei einer gebührenpflichtigen Nutzung in den dafür vorgesehenen Sammelbehälter. Solange der Schließvorgang nicht abgeschlossen ist, kann die Tür beliebig oft geöffnet oder geschlossen werden. Nur mit eingeworfener Münze ist die Betätigung des Schlosses möglich.